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Juni 2011

GGFA Stellungnahme zu den Kürzungen der Bundesmittel


Die aktuelle SGB II-Instrumentenreform soll nach Absicht der Politik die Umsetzung der Aktivierungs- und Integrationsaufgabe von Hilfebedürftigen im Alg II Bezug effektiver und kostengünstiger gestalten.

Unseres Erachtens wird jedoch die Instrumentenreform wird von mehreren zentralen aber nicht zielführenden Einflüssen geprägt:

1. Spardiktat des Bundes
2. Reduzierung des Instrumentariums mit ausschließlicher Fokussierung auf schnell integrierbare Leistungsempfänger
3. Steuerungskonflikt zwischen den Jobcentern und der Agentur für Arbeit innerhalb des Steuerungsmodells ´Zielvereinbarung über Kennzahlen´ mit einer Marginalisierung der regionalen Belange
4. Dominanz des SGB III (Zielgruppe Kurzzeitarbeitslose) über das SGB II mit dem ausschließlichen Ziel der Integration – eine unangemessene Gleichsetzung von Zielen und Zielgruppen

Trotz der zweifellos nötigen Sparanstrengungen im Bund kann nicht hingenommen werden, dass die langzeitarbeitslosen SGB II-Bezieher, eine Bevölkerungsgruppe mit einer besonders schwachen Lobby, unangemessen betroffen sein soll.

Bereits vorgenommene Kürzungen des Bundes in Höhe von über 700.000 € für 2011 konnten in Erlangen noch kompensiert werden. Die für 2012 und Folgejahre vorgesehenen weiteren Kürzungen führen unabwendbar zu deutlichen Einschränkungen im Angebotsspektrum und dies vor allem zu Lasten der noch arbeitsmarktfernen Zielgruppen.

Die vorgesehene Instrumentenreform wird primär vom Diktat der Sparmaßnahmen getragen, die handwerklichen Korrekturen stehen demgegenüber in der zweiten Linie. Die Ergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus der Instrumentenevaluation erbrachten entgegen den Erwartungen der Politik keine wesentlichen Erkenntnisse für eine grundlegende Reform.

Auf einer übergeordneten Ebene der Reform findet jedoch ein gefährlicherer Strukturprozess statt: Die Bundesagentur für Arbeit erobert geradlinig verloren geglaubtes Führungs- und Handlungsterrain zurück. Die negativen Änderungen der SGB II-Instrumentenreform erreichen direkt auch die Optionskommunen. Durch die Entfristung und Erweiterung der Optionskommunen ist eine eigentlich starke kommunale Umsetzungsfraktion für das SGB II entstanden. Die neue Organisationsreform für die bisherigen Argen hat diese „gemeinsamen Einrichtungen“ jedoch wieder direkter in die BA-Steuerung zurückgeführt.

Eigentlich ist das zentrale Steuerungsinstrument des Bundes für die Jobcenter der Optionskommunen ein öffentliches Kennzahlensetting mit jährlichen Zielvereinbarungen. Die Zielvereinbarungen werden zwischen Kommune und Land und zwischen Land und Bund abgeschlossen. Ähnliches gilt auch für die gemeinsamen Einrichtungen, doch hier wird die Steuerung vom Bund an die BA abgegeben und die BA steuert direkt die gemeinsamen Einrichtungen.
Diese Zielsteuerung und die Gestaltungsfreiheit der Optionskommunen wird durch die jetzt vorgelegte SGB II-Instrumentenreform konterkariert. Vor Ort heißt dies, das Steuerungsmodell des Bundes wird über ein BA-dominiertes Franchise System mit fixierten Produktpaletten und begleitenden Richtlinien umgangen. Der regionale Beirat, insbesondere bei Optionskommunen das Instrument der kommunalen Mitgestaltung, wird zu einer Kulisse degradiert.

Ein internes Papier der BA aus dem Sommer 2010 belegt dieses Vorgehen. Der Bund baut den Instrumentenkasten direkt im Schulterschluss mit der BA. Wie so oft im politischen Lobbygeschäft zu beobachten, bleiben die Praktiker vor Ort aus den Jobcentern der Optionskommunen außen vor. Wesentliche Elemente dieses Papiers aus der Zuarbeit der BA für das BMAS zur Gesetzesgestaltung findet man im aktuellen Entwurf wieder.

Steuerung über Kennzahlen und Zielvereinbarungen und dies anhand eines fremd gesteuerten und falsch bestückten Instrumentenkastens, das passt nicht zusammen. Längerfristig ausgerichtete Integrationsziele auch für schwierige Zielgruppen können unter solchen Vorgaben nicht mit denjenigen Instrumenten verfolgt werden, die wir als notwendig und zielführend erachten und die wir mit den Akteuren des Arbeitsmarktes vor Ort aushandeln und gestalten wollen.

Kritische Punkte der Gesetzesvorlage zur Instrumentenreform sind im Einzelnen:

a) Weitere Zentralisierung der Jugendmaßnahmen unter dem Dach der BVB durch Abschaffung der Einstiegsqualifizierung als eigenes Instrument für den SGB II-Träger 
b) Dominanz von Gutscheinverfahren, obwohl nachgewiesenermaßen von unserem Klientel nur schwer zu handhaben  
c) Absehbare zerstörerische Marginalisierung der Arbeitsgelegenheiten, dies bei Integrationsquoten von über 20%

Zu a): Seit der Übernahme der Ausbildungsplatzvermittlung können wir in Erlangen sehr gute Vermittlungsquoten vorweisen. Die umfassende Betreuung und Begleitung von Jugendlichen aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften von der Schule in den Beruf lässt das zentrale Ziel der GGFA erreichen: „Keiner darf verloren gehen“. Bereits durch die Rechtsauffassung des Bundes, dass Grundsicherungsträger eigene Projekte zur nachträgliche Erlangung des Schulabschlusses bei noch nicht ausbildungsreifen Jugendlichen nicht mehr durchführen dürfen, sondern dies nur noch in Form von BA-gesteuerten BVB-Maßnahmen, erschwert uns die gezielte Förderung benachteiligter Jugendlicher. Mit der nun beabsichtigten Zuordnung der Einstiegsqualifizierung ins BVB wird ein weiterer Schritt unternommen, den SGB II-Akteuren die Gestaltung von Integrationswegen von Jugendlichen zu versperren. Nur wenige Jugendliche werden von uns als BVB-fähig eingeschätzt, die Eingangsselektion der BA ist zukünftig eine weitere Hürde. Verschärft wird die Praktikabilität dadurch, dass die Zuständigkeitsregelungen keinen direkten Kontakt zwischen unseren Fallmanagern und den Maßnahmenträgern zulassen. Damit wird lange aufgebaute Fallbegleitung zerstört und die Devise „Alles aus einer Hand“ ad absurdum geführt.

Die geplante Zuordnung der EQ (Einstiegsqualifizierung) zum BVB ist der nächste Baustein, dem SGB II-Grundsicherungsträger die Gestaltungshoheit im Jugendbereich zu entziehen. Die Ausbildungsplatzvermittlung ist m.E. ebenso davon bedroht, wieder zur BA zurückgeführt zu werden. Das SGB II-System wird damit zum Auffangbecken von im BA-System gescheiterten jungen Leuten und dies zu deren Lasten. Aufbauende Aktivierungen und Verläufe im kommunalen Netz werden so wohl bald der Vergangenheit angehören, die vor allem in der Politik gut vernetzte BA erobert sich das Geschäftsfeld der Jugendlichen, obwohl sie dort die Kompetenz und nachweislichen Erfolge der SGB II Grundsicherungsträger nicht erreicht.

Die Forderung lautet: entweder ein eigenes SGB II-Förderinstrumentarium oder zumindest  Gleichberechtigung in der Zusammenarbeit von Agentur und Grundsicherungsträger bei der Planung, Vergabe, Teilnehmerzuweisung und Maßnahmedurchführung unter Beibehaltung der Kostenträgerschaft der BA.

Zu b) Selbst das IAB hat in seinen Untersuchungen festgestellt, dass das Bildungsgutscheinsystem für unsere Zielgruppe nicht zielführend ist. Die Einführung eines Aktivierungsgutscheins widerspricht diesen Erkenntnissen diametral. Ein erfolgreicher Umgang mit einem Bildungsgutschein setzt Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, die oftmals erst Ziel von Aktivierungsmaßnahmen sind. Die Leistungsbezieher benötigen hier intensive Unterstützung und Beratung, die im Gutscheinverfahren explizit untersagt sind. Aktuell fordert die Politik eine höhere Qualifikation der Berater und Vermittler, gleichzeitig werden diese zu Gutschein-Verteilern degradiert.

Zu c) Die Deckelung der Trägerkosten bei AGH führt dazu, dass das Instrument zu dem gemacht wird als es was seit Jahren diffamiert wird, zu billiger Beschäftigung ohne fachlichen Anspruch.
Mit einer nochmaligen Verschärfung der Rahmenbedingungen der Arbeitsgelegenheiten im Bereich der Zusätzlichkeit, des öffentlichen Interesses und der Vermeidung der Marktverzerrung droht – dieses in Erlangen hervorragend umgesetzte Instrument zur Stabilisierung und Aktivierung – marginalisiert zu werden, ohne dass hierfür höherwertige oder zumindest gleichwertige Instrumente zur Verfügung gestellt werden.

Auf der einen Seite ist es die Absicht des Gesetzentwurfes, die örtliche Entscheidungsfreiheit zu stärken, auf der anderen Seite wird den Akteuren des regionalen Arbeitsmarktes das Selbstbestimmungsrecht noch stärker reduziert oder ganz entzogen.
Der örtliche Beirat wäre kompetent genug zu entscheiden, welche Arbeitsgelegenheiten in welchem Umfang für welche Zielgruppe das angemessene Instrument wäre, um Langzeitarbeitslose wieder sukzessive in den Arbeitsmarkt zu führen, der Arbeitskräfte dringend benötigt. Selbst in einem der letzten Berichte des Bundesrechnungshofs wurde von den Prüfern vorgeschlagen, um endlich vom ideologisch besetzten Streit betr. Arbeitsgelegenheiten (AGH) wegzukommen, dass, da AGH immer ein gewisses Agieren am Markt voraussetzt, um für den Arbeitsmarkt fit machen zu können, der Umfang von AGH vor Ort durch den Beirat beschlossen werden könnte.

Die Reduzierung und auch die grundsätzliche Veränderung des Gründungszuschusses (kein Rechtsanspruch mehr, längere Zeiten der Anspruchsvoraussetzung) tangiert uns im Rechtskreis SGB II nur sekundär, ganz anders als es in der Presse diskutiert wird. Die Umstellung auf Ermessensleistung ist als vorteilhaft im Beratungsprozess zu sehen, weil so die Tragfähigkeit und die Rentabilität professionell überprüft werden kann.

Fazit:

Die SGB II-Instrumentenreform lässt die Akteure des SGB II im Jugendbereich als Juniorpartner der BA erscheinen. Die Zielsteuerung des Bundes wird damit endgültig zur Farce.

Die BA holt sich verloren geglaubtes Arbeitsmarkt-Terrain zurück und dies zu Lasten der betroffen SGB II-Empfänger und der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten. Die Jobcenter mutieren zu Franchise-Nehmern der BA über den Umweg des lobbyartigen Eingriffs der BA in die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Grundsicherungsträger bleiben außen vor.

Das SGB II-Netz wird durch die Zuordnung von Jugendmaßnahmen zum Arbeitsfeld der BA zum Auffangnetz von dann dort gescheiterten Jugendliche. Sie werden dadurch künstlich aus den systematisch aufbauenden Hilfestrategien des SGB II-Trägers herausgelöst.  

 

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